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5. Kreisklasse Herren 2021/22 Diese Seite drucken




PUNKTMANNSCHAFTSSPIEL

A
ATSV Stockelsdorf V
B
TSV Ein. Groß Grönau IV
 Name, VornamePassnr.  Name, VornamePassnr.
1 6682 1 30068
2 75071 2
3 810503 3 812094
4 815636 4 810462
     
     
D1 D1
D2 D2
   

Ersatzspieler aus anderen Mannschaften
Retelsdorf, Mark5. KreisklasseHe6/2
-  
-  
Ersatzspieler aus anderen Mannschaften
Littke, Sandra6. KreisklasseHe5/3
-  
-  
Verband
Spielklasse
5. Kreisklasse
SpielnummerDatum
J10816.09.2021
Austragungsort
Stockelsdorf
Spielsystem

Allgemeine Angaben
SpielstartSpielende
20:00 21:30
Einheitliche Spielkleidung Heim
Ja
Einheitliche Spielkleidung Gast
Ja
Zählgeräte waren vorhanden
Nein
Spielfeldumrand. vorhanden
Nein

Nr Mannschaft A Nr Mannschaft B 1. 2. 3. 4. 5. Satz Pkt
D1 D2 11:5 11:8 7:11 9:11 11:7   3:2 1:0
D2 D1 11:7 8:11 11:4 5:11 15:17   2:3 0:1
E1 E2 11:5 11:9 9:11 6:11 11:5   3:2 1:0
E2 E1 11:1 11:3 11:3       3:0 1:0
E3 E4 11:13 8:11 5:11       0:3 0:1
E4 E3 11:4 11:5 11:9       3:0 1:0
E1 E1 6:11 8:11 14:12 11:9 9:11   2:3 0:1
E2 E2 11:8 11:7 11:6       3:0 1:0
E3 E3 11:1 11:9 11:6       3:0 1:0
E4 E4 11:3 11:4 11:7       3:0 1:0
D2 D2              
D1 D1              


Bestätigung des Online-Berichtes

ATSV Stockelsdorf V TSV Ein. Groß Grönau IV
16.09.2021 21:51:46
R. Kilian
16.09.2021 22:50:55
B. Kohnert
 
Bälle
384 : 298
Sätze
25 : 13
Punkte
7 : 3
Wer hat den Bericht unterschrieben?
Kilian Kohnert
Gastgeber Gast



Das Saisonende ist erreicht. Es sind keine Änderungen mehr möglich.


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  R. Kilian, 24.08.2021
Der Vorstand des ATSV Stockelsdorf hat sich entschieden die Regelung der Corona Schutzverordnung in Schleswig-Holsteinzu verschärfen und keine Selbsttests zuzulassen.
In den Anlagen des ATSV Stockelsdorf sind nur PCR-Tests oder Schnelltests zugelassen, die von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht wurde.


Testnachweis:
* PCR-Test (48 Stunden gültig)
* Schnelltest (24 Stunden gültig)
* keine Selbsttests, da zu aufwendig und nicht von uns bewertbar

Impfnachweis:
* Impfausweis mit Einträgen über die Erst- und Zweitimpfung.
* Bescheinigung des Impfzentrums, der Artzpraxis oder einer Apotheke.
* digitaler Nachweis (z.B. mit der Corona-Warn-App, CovPass des RKI oder Luca)
In jedem Fall müssen 14 Tage nach der letzten Impfung vergangen sein.

Infektionsnachweis:
* Ein Genesener gilt bis zu 6 Monate nach der Infektion als geschützt,
als Nachweis gilt ein positiver PCR-Test; ein Antikörpernachweis reicht nicht!
* Die Infektion kommt der Erstimpfung gleich, weshalb der Genesene als dauerhaft geschützt gilt, wenn er eine Zweitimpfung vornimmt; ab diesem Tag gilt er als vollständig geschützt - also nicht erst nach 14 Tagen.


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