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Genehmigte Werbung auf Spielkleidung 2018/2019
Datum: 15.02.19   Verfasser: Dörte Walkenhorst

L 5 / EDB Werbebestimmungen im TTVSH

Unter Beachtung des Abschnittes A 6 der WO des DTTB kann im Bereich des TTVSH Werbung auf Spielkleidung betrieben werden. Die Werbung ist für jede Spielzeit neu zu stellen und genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Anbei finden Sie die genehmigte Werbung für die Spielzeit 2018/2019.


Dateianhang: genehmigte Werbung-Stand-20-02-19.pdf