L 5 / EDB Werbebestimmungen im TTVSHUnter Beachtung des Abschnittes A 6 der WO des DTTB kann im Bereich des TTVSH Werbung auf Spielkleidung betrieben werden. Die Werbung ist für jede Spielzeit neu zu stellen und genehmigungs- und gebührenpflichtig.Anbei finden Sie die genehmigte Werbung für die Spielzeit 2018/2019. Dateianhang: genehmigte Werbung-Stand-20-02-19.pdf